Compliance bei der KölnBäder GmbH

Die KölnBäder GmbH ist ein mehrheitlich öffentliches Unternehmen. Sie repräsentiert im Verbund des Stadtwerke Köln Konzerns die Stadt Köln und übernimmt für die Menschen in Köln und der Region Aufgaben der Daseinsvorsorge. Auch aufgrund dieser besonderen Verantwortung gilt es, die Integrität und das Ansehen der KölnBäder und des Stadtwerke Köln Konzerns zu wahren. Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Richtlinien sowie die Bekämpfung von Korruption haben daher eine hohe Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund hat die KölnBäder GmbH schon vor Jahren ein wirksames und effizientes Compliance-Management-System eingeführt. Über dieses erhalten die Organe sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beratung und Unterstützung, um sich bei der täglichen Arbeit im Einklang mit dem geltenden Recht und den betrieblichen Richtlinien zu bewegen. Das Compliance-Management-System steht dabei für die Beschäftigten der KölnBäder ebenso offen wie für Hinweise externer Partner – Kunden, Vertragspartner oder Lieferanten.

Organisation:
Die Compliance-Organisation besteht aus zwei Elementen: Einem externen Ombudsmann und einem unternehmensinternen so genannten Compliance-Komitee.

Ombudsmann:
Der Ombudsmann ist ein Ansprechpartner außerhalb der KölnBäder GmbH, der über langjährige Erfahrung bei der Korruptionsbekämpfung verfügt.
Er steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KölnBäder GmbH sowie auch jedermann außerhalb des Unternehmens als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Verfügung. Der Ombudsmann nimmt Hinweise auf Korruption entgegen und prüft, ob diesen nachgegangen werden sollte. Durch ein persönliches Gespräch mit dem Hinweisgeber und aufgrund seiner Erfahrungen trägt er außerdem dazu bei, dass eine missbräuchliche Nutzung des externen Informationsweges unterbleibt bzw. erkannt und verhindert wird.

Anonymität:
Soweit der Hinweisgeber gegenüber dem Unternehmen anonym bleiben möchte, garantiert der Ombudsmann die Anonymität.

Compliance-Komitee:
Das Compliance-Komitee der KölnBäder GmbH wird aus dem Abteilungsleiter ‚Personal und Organisation’, dem Abteilungsleiter ‚Recht und Versicherungen’ und dem Abteilungsleiter ‚Konzernrevision’ sowie der Compliance-Beauftragten gebildet. Das Compliance-Komitee hat die Aufgabe, Sachverhalte, die durch den Ombudsmann als relevant bewertet wurden, von diesem mit dessen Erstbewertung entgegen zu nehmen, bei Bedarf den Sachverhalt näher zu erforschen und der Geschäftsführung eine objektive Bewertung ggf. mit Handlungsempfehlungen vorzulegen. Der Ombudsmann wird über das Ergebnis informiert. Das Compliance-Komitee übernimmt aber auch die Bearbeitung und Bewertung von Hinweisen, die dem Unternehmen ohne Einschaltung des Ombudsmannes bekannt werden.

Weitergehende Fragen zur Compliance-Organisation der KölnBäder GmbH beantwortet Ihnen die Compliance-Beauftragte der KölnBäder GmbH:

Kontakt:
Compliance-Beauftragte
Stephanie Köhlbach
Referentin der Geschäftsführung
Tel. 0221/279 185 103
E-Mail: s.koehlbach@koelnbaeder.de

Kontakt:
Ombudsmann
Rechtsanwalt Dr. Lutz Nepomuck
Festnetz: +49 221 97 58 58-285
Mobil: 0173-3239723
E-Mail: Ombudsmann.StadtwerkeKoelnKonzern@gazeas.de

Wo Zukunft Stadt findet

Sie können hier die letzten Nachhaltigkeitsberichte der Stadtwerke Köln GmbH als PDF downloaden:

Erfolgreich für das Gemeinwohl

Foto: (c) Simon Veith

Projektverantwortliche Stephanie Köhlbach (li.) und Geschäftsführerin Claudia Heckmann (re.) von der KölnBäder GmbH freuen sich über die erfolgreiche Projektteilnahme, die Gemeinwohlbilanzierung und das Zertifikat.

Bei der Gemeinwohlbilanzierung von Unternehmen geht es darum, Unternehmen nicht nur nach rein wirtschaftlichen Kriterien zu bewerten, sondern zu erheben, inwieweit sie dem Gemeinwohl dienen und beispielsweise ökologische und soziale Aspekte im Wirtschaften berücksichtigen.

Die KölnBäder leisten mit der Bereitstellung von Wasserfläche zu sozialverträglichen Eintrittspreisen einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft, in dem sie ein abwechslungsreiches, hochwertiges und bezahlbares Angebot für jede Lebensphase schaffen.

Der Rat der Stadt Köln hat im Jahr 2021 beschlossen, dass zwei städtische Unternehmen an einem Pilotprojekt von KölnBusiness und der Stadt Köln teilnehmen sollen, um sich im Sinne der Gemeinwohlökonomie bilanzieren zu lassen. Als Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns wurde die KölnBäder GmbH identifiziert, um an diesem Projekt teilzunehmen. Die KölnBäder GmbH möchte mit Hilfe der Gemeinwohlbilanzierung aufzeigen, welchen großen Beitrag sie für das Gemeinwohl leistet.

Hier können Sie mehr über das Kölner Pilotprojekt und die Gemeinwohl-Ökonomie in Deutschland erfahren:

Public Corporate Governance Kodex (PCGK)

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln beschlossen. Die KölnBäder GmbH hat sich den Bestimmungen des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln ebenfalls verpflichtet.

Gemäß Ziff. 1.4.3 PCGK der Stadt Köln werden folgende Informationen des Unternehmens veröffentlicht:

Stadtwerke Köln nehmen Lieferketten in den Fokus. Grundsatzerklärung der Unternehmensgruppe

Daseinsvorsorge bedeutet Verantwortung – auch über die Grenzen des Versorgungsgebietes hinaus. Die Unternehmen der Stadtwerke Köln haben deshalb eine Grundsatzerklärung zu möglichen Risiken in ihren weltweiten Lieferketten verabschiedet. Im Fokus stehen dabei die Themen Menschenrechte und Umweltschutz.

Die Gesellschaften der Unternehmensgruppe, so auch die KölnBäder GmbH, vereinbaren in der gemeinsamen Grundsatzerklärung, Menschenrechte und Umweltschutz nicht nur vor Ort, sondern auch in ihren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und darauf hinzuwirken, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden möglichst verhindert und bestehende Missstände abgestellt werden.

Damit handeln die Stadtwerke Köln in Übereinstimmung mit den Zielen des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettengesetzes. In den „Supplier Code of Conduct“ (Link) hat die Unternehmensgruppe, zu der die KölnBäder GmbH gehört, die Erwartungen an ihre Geschäftspartner einschließlich der zu beachtenden internationalen Menschenrechts- und Umweltstandards festgeschrieben.