Änderung der Haus- und Nutzungsordnung zum 01. April
Liebe Badegäste, wie bereits angekündigt, ändern wir unsere Haus- und Nutzungsordnung hinsichtlich der Definition einer "angemessenen Badebekleidung" wie folgt: Im gesamten Badbereich einschließlich der Außenbereiche ist stets eine angemessene Badekleidung zu tragen. Dabei muss die Badekleidung lediglich die primären Geschlechtsmerkmale vollständig bedecken. Ausnahmen z.B. im Rahmen von Events werden von der KölnBäder GmbH bekannt gegeben. [...]